Unfallregulierung

Straßenverkehr und Mobilität bestimmen unser aller Leben. Umso wichtiger ist es, im Falle eines Verkehrsunfalles schnell zu seinem Recht zu kommen.

Nach einem Verkehrsunfall, mit dem Auto, Fahrrad oder als Passant, ist man als Beteiligter oft ratlos. Wer hat wirklich Schuld, welche Versicherung ist zu beteiligen? Wird ein Sachverständigengutachten benötigt und wer übernimmt die Kosten? Besteht ein Anspruch auf einen Mietwagen? Und so weiter und so fort. Nicht zuletzt kostet die Abwicklung viel Zeit und Nerven.

Bietet die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Unfallopfer in dieser Situation an, den Unfall schnell und unkompliziert abzuwickeln, ist Vorsicht geboten. Ausschließliches Interesse der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist es, den zu ersetzenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Nicht selten geschieht dies auf Kosten des Geschädigten.

Wir zeigen Ihnen auf, welche Ansprüche Sie bei Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall oder bei Inanspruchnahme eines Mietwagens haben. Bei einer Körperverletzung steht Ihnen nicht nur ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Unter Umständen können Sie auch Ersatz für den Ausfall der Arbeitskraft im eigenen Haushalt verlangen.

Wenn Sie sich als Geschädigter eines Unfalls durch einen Anwalt vertreten lassen, können Sie sicher sein, dass alle in Betracht kommenden Schadenspositionen gründlich geprüft  werden. Die Erfahrung zeigt, dass bei der Beauftragung eines Anwalts regelmäßig höhere Schadensersatz- und Schmerzensgeldzahlungen erzielt werden als bei einer Unfallschadensregulierung, die der Geschädigte selbst in die Hand nimmt.

Wichtig für Sie: Grundsätzlich entstehen Ihnen durch die Anwaltsbeauftragung keine Kosten. Diese sind bei alleinigem Verschulden der Gegenseite in voller Höhe von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen.

 

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