Erstberatung und Erstberatungsgebühr

Sie haben ein rechtliches Problem, bei dem Sie Hilfe brauchen? Sie suchen eine einfache Möglichkeit, von einem Anwalt eine erste Einschätzung zu bekommen?

Wenn Sie in Würzburg oder Umgebung wohnen, ist die Entscheidung einfach:

Vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung bei  Ihrer Mainanwältin!

Was ist eine Erstberatung?

Mit der anwaltlichen Erstberatung nutzen Sie die Möglichkeit, sich bei überschaubaren Kosten fachlich fundierten Rat zu holen. In dem Beratungsgespräch klärt der Anwalt gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt, beantwortet Ihre Fragen, erläutert die wesentlichen rechtlichen Gesichtspunkte und zeigt konkrete Handlungsmöglichkeiten auf. Selbstverständlich gehört dazu auch die Besprechung der Kosten.

Das Gesetz unterscheidet ausdrücklich zwischen Erstberatung und Beratung. Unter einer Erstberatung versteht man generell eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Eine Erstberatung umfasst z.B. keine schriftliche Zusammenfassung der Beratung, sondern beschränkt sich auf die mündliche Beratung, ob im persönlichen Gespräch oder auch am Telefon. Ein Fachanwalt oder ein Anwalt mit Spezialisierung wird in der Erstberatung Sie natürlich umfassender und detaillierter zur Rechtslage beraten können als ein Anwalt, der auf allen Rechtsgebieten tätig ist.

Wir nehmen uns übrigens immer die Zeit für Ihr Anliegen, die erforderlich ist für die Klärung all Ihrer Fragen.

Was nutzt mir eine Erstberatung?

Sie können sicher sein, dass Sie nach einer Erstberatung in der Lage sind, unter Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte Ihre Entscheidung zu treffen. Ob Sie mit unserer anwaltlichen Hilfe Ihr Recht konsequent und effektiv durchsetzen wollen, oder ob Sie andere Möglichkeiten in Betracht ziehen: In jedem Fall sind Sie gut informiert und ersparen sich Nachteile, die Ihnen etwa durch verpasste Fristen und falsche Vorgehensweisen entstehen können.

Was kostet mich eine Erstberatung?

Die Kosten einer Erstberatung oder Beratung bei einem Rechtsanwalt sind in Deutschland gesetzlich geregelt, nämlich durch eine besondere Erstberatungsgebühr im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im RVG sind die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher gedeckelt. Eine kostenlose Erstberatung gibt es hingegen nach dem Gesetz nicht.

Unsere Devise ist, dass gute anwaltliche Beratung entsprechend viel Zeit benötigt und als anwaltlich Leistung auch zu vergüten ist.

Für eine  Erstberatung bewegen sich die Kosten bei uns in der Regel zwischen 120 € und 180 €. Hierbei gehen wir von einer Dauer der Beratung von einer halben bis maximal einer Stunde aus. Komplexere Sachverhalte, wie z.B. Familien- oder Erbangelegenheiten, bedürfen oftmals einer ausführlicheren Besprechung, so dass im Einzelfall auch höhere Gebühren anfallen können. Die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 226,10 € (einschl. gesetzl. MwSt.).

Soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird, werden die Gebühren für die Erstberatung im Falle einer weitergehenden Beauftragung in derselben Angelegenheit vollständig angerechnet.

Was kostet mich eine unverbindliche Anfrage beim Anwalt?

Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie selbstverständlich immer kostenfrei. Sie können Voranfragen allgemeiner Natur und Kostenanfragen jederzeit per Telefon oder  E-Mail an uns richten.

Sie können gerne auch während unserer Kanzleiöffnungszeiten vorbeikommen. Wenn es sich einrichten lässt,  berate ich Sie gerne sofort.