Vertragsrecht

Im Laufe Ihres Lebens schließen Sie eine Unmenge von Verträgen ab:

Beim Kauf eines Autos, bei Aufnahme eines Bankkredites oder beim täglichen Einkauf im Supermarkt und der Bestellung im Internet. Genauso Vielfältig wie der Vertragsgegenstand sein kann, so verschieden sind die jeweiligen Vertragsinhalte. Nicht immer läuft alles glatt.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Verbraucher? Muss ich Fristen oder Formvorschriften einhalten? Wie sichere ich am besten Beweise, damit ich bei einem Rechtsstreit den Sachverhalt auch nachweisen kann? Schnell werden Fehler gemacht. Ärgerlich ist es, wenn deswegen die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen erschwert oder gar unmöglich wird.

Ob Sie einen Vertrag kündigen oder von ihm zurücktreten können oder welche Möglichkeiten Ihnen im Gewährleistungsfall offen stehen, hängt entscheidend von den geregelten Vertragsbedingungen ab und inwieweit sie gültig sind.

Als Verbraucher und auch im Geschäftsleben wird man es Vielfach mit vorformulierten Verträgen zu tun haben. Bei den meisten mehrfach verwendeten Vertragstexten handelt es sich rechtlich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Das Gesetz stellt an die rechtliche Wirksamkeit mehrfach verwendeter Vertragsbedingungen und Vertragsklauseln hohe Ansprüche.

Wir beraten und vertreten Sie bei vertraglichen Problemen im Bereich Gewährleistung und Schadensersatz bei Kauf oder Handwerkerverträgen, Kündigung oder Rücktritt von Dauerverträgen, Ärger bei Internetverträgen und Haustürgeschäften.

Einen guten Vertrag erkennen Sie spätestens vor Gericht, ein sehr guter Vertrag erspart Ihnen den Weg zum Gericht.

Beim Abschluss wichtiger Verträge kommt es darauf an, eindeutige und klare Regelungen zu finden, die für alle Parteien tragfähig und umsetzbar sind. Nur wenn alle Beteiligten ihre Interessen und Positionen in den Verträgen wiederfinden, ist zu erwarten, dass sich die Parteien an den Vertrag halten. Geschäftsbeziehungen sind meist auf längere Zeit angelegt. Mögliche zukünftige Veränderungen sollen daher stets schon vertraglich geregelt werden. Hierin unterscheidet sich ein vom Anwalt individuell gestalteter Vertrag vom Formularvertrag. Spezielle, auf den Einzelfall zugeschnittene Verträge minimieren Haftungsrisiken, beseitigen Unklarheiten und vermeiden langwierige Prozesse.

Bei uns finden Sie einen fachkundigen Ansprechpartner in allen Fragen des Vertragsrechts.

 

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