Erbrecht und Vorsorge

Laut einer aktuellen Studie werden in den nächsten Jahren über eine Billion Euro vererbt. Bei fast jeder fünften Erbschaft kommt es zu Querelen. Bei knapp der Hälfte aller Streitigkeiten fehlte ein gültiges Testament.

Frühzeitig den Nachlass regeln

Nach dem Erbfall ist es für eine Streit vermeidende klare testamentarische Regelung zu spät. Die Streitigkeiten zwischen den Angehörigen sind meistens sehr unerfreulich, seelisch belastend und teuer. Viele der sich vielfach jahrelang hinziehenden Auseinandersetzungen lassen sich durch ein sorgfältig aufgesetztes Testament vermeiden.

Der Anwalt für Erbrecht berät Sie, welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen für Ihren letzten Willen zur Verfügung stehen und er setzt mit Ihnen die Lösung um, die Ihrem letzten Willen sicher Geltung verschafft. Ist es sinnvoll ein Einzeltestament, ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag abzuschließen? Oder bietet es sich an zu Lebzeiten schon Vermögen zu übertragen, um so z.B. Erbschaftssteuer zu verhindern? Das Vermächtnisrecht, Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung  usw. sind weitere Möglichkeiten, die bei der Testamentserrichtung bedacht werden müssen.

Falls Sie von einem Erbfall betroffen sind, informieren wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten. Wir zeigen Ihnen Wege bei der Erbenauseinandersetzung auf und stehen Ihnen hierbei zur Seite.

Konfliktvermeidung bei der Erbauseinandersetzung

Mit anwaltlicher Hilfe setzen Sie Ihr Recht durch und vermeiden langwierige unsachliche Auseinandersetzungen. Die Beteiligten sind meist nahe Verwandte. Neben rechtlichen Fragen geht es häufig um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten. Wir nehmen auf diese besondere Situation Rücksicht und bemühen uns in erster Linie um eine außergerichtliche Streitbeilegung. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, setzen wir uns als erfahrene Anwälte konsequent und effektiv für Ihre Interessen ein.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Immer mehr Menschen ist es ein Anliegen, Vorsorge für den Fall der Krankheit oder der Entscheidungsunfähigkeit zu treffen, denn der Gedanke an ein mögliches fremdbestimmtes Leben verunsichert.

Betroffen sein kann jeder. Altersbedingte kognitive Einschränkungen oder auch ein schwerer Unfall können dazu führen, dass der Betroffene seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ermöglichen es, eigene Bestimmungen für die Zukunft zu treffen, wenn die gesundheitliche Situation es verhindert, den eigenen Willen noch klar zu äußern.

Eine Vorsorgevollmacht bietet die Sicherheit, dass im diesem Fall alles Notwendige durch eine Vertrauensperson geregelt wird. Eine Vorsorgevollmacht kann verhindern, dass eine fremde Person vom Gericht als Betreuer bestellt wird.

In der Patientenverfügung ordnet der Betroffene an, welche spezifischen Verhaltensweisen er im Falle der Entscheidungsunfähigkeit aufgrund lebensbedrohender Erkrankungen von den Ärzten und vom Pflegepersonal erwartet. Die eigenen Vorstellungen und Wünsche festzuhalten, ist nicht nur Ausdruck eines selbstbestimmten Lebens, sondern erleichtert Angehörigen und Ärzten die Entscheidungsfindung im Sinne des Patienten, wenn dieser dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.

Seit dem Jahr 2009 ist die Patientenverfügung rechtlich geregelt. Der schriftlich erklärte Wille des Betroffenen ist von Angehörigen und Ärzten zu beachten. Im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 09. August 2016, Az: XII ZB 61/16, die genaue und präzise Formulierungen verlangt, ist eine sorgfältige Abfassung Ihrer Patientenverfügung notwendig, damit sie gegenüber Ärzten und Angehörigen eine verbindliche Wirkung entfaltet.

Als Ihre Anwältin in Würzburg für Erbrecht und Vorsorge steht Ihnen Rechtsanwältin Andrea Riedi, kompetent und einfühlsam zur Verfügung. Nutzen Sie die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch und zu einer ausführlichen und umfassenden Beratung.

 

 

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